Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. März 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für alle Instanzen nicht zu erstatten.
I
Umstritten sind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), insbesondere deren Beginn und die Berücksichtigung von Einkommen.
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