BSG - Urteil vom 14.02.2013
B 14 AS 51/12 R
Normen:
SGB II § 37 Abs. 1; SGB II § 37 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 21.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 202/11
SG München, vom 07.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 52 AS 1676/08

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zeitpunkt des Zuflusses

BSG, Urteil vom 14.02.2013 - Aktenzeichen B 14 AS 51/12 R

DRsp Nr. 2013/14098

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Zeitpunkt des Zuflusses

Bei der Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist nicht auf die exakte Uhrzeit des Zuflusses, sondern den jeweiligen Kalendertag abzustellen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. März 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind für alle Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 37 Abs. 1; SGB II § 37 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I

Umstritten sind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), insbesondere deren Beginn und die Berücksichtigung von Einkommen.