I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) im Zeitraum vom 22. September 2005 bis zum 31. März 2006. Streitig ist insbesondere die Berücksichtigung von Steuererstattungen für das Jahr 2004 als Einkommen.
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