Die zulässige Beschwerde vom 8. Januar 2008, der das Sozialgericht Berlin (
Zur Begründung und zur Darstellung des Sachverhaltes nimmt der Senat auf die angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts Bezug, deren Gründe er sich zu Eigen macht (§ 142 Abs. 2 S. 3 Sozialgerichtsgesetz - SGG -).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|