LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 04.03.2008
L 13 AS 7/06
Normen:
AlgIIV § 2 Abs. 3 § 3 Abs. 3 ; SGB II § 11 Abs. 1 § 12 § 13 S. 1 Nr. 1 § 41 Abs. 1 S. 3 § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 9 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 45 AS 620/06 - 17.10.2006,

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Steuererstattung als Einkommen, Umwandlung nicht verbrauchten Einkommens in Vermögen, rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008 - Aktenzeichen L 13 AS 7/06

DRsp Nr. 2008/17005

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Steuererstattung als Einkommen, Umwandlung nicht verbrauchten Einkommens in Vermögen, rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen

1. Zum Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II zählt auch eine Steuererstattung. 2. Nicht verbrauchtes Einkommen wandelt sich im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich nicht bereits nach Ablauf des Zuflussmonats in Vermögen um. 3. Während einer fortlaufenden, nicht durch eine Zäsur unterbrochenen Leistungsbeziehung bleibt die rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen zumindest für die Dauer von 6 Monaten unverändert, wobei nicht schon der Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums als eine ausreichende Zäsur angesehen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 2 Abs. 3 § 3 Abs. 3 ;