Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. April 2015 in Gänze und der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 22. März 2012 in der Fassung des Bescheides vom 13. September 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. September 2012 teilweise, in Höhe von 60,00 Euro, aufgehoben.
Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die monatliche Absetzung der Versicherungspauschale bei der Anrechnung eines ihr für April und Mai 2010 nachgezahlten Kindergeldbetrages auf ihren Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|