LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.09.2015
L 31 AS 1571/15
Normen:
Alg II-V (2008) § 6 Abs. 1 Nr. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 29.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 53 AS 26718/12

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Nachzahlung von Kindergeld als Einkommen; Mehrfache Absetzung der Versicherungspauschale

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen L 31 AS 1571/15

DRsp Nr. 2015/18264

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Nachzahlung von Kindergeld als Einkommen; Mehrfache Absetzung der Versicherungspauschale

Auch wenn das Kindergeld im Rahmen einer Nachzahlung für mehrere Monate in nur einem Monat zufließt, ist für jeden Monatsbetrag die Versicherungspauschale von 30,- € abzusetzen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. April 2015 in Gänze und der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 22. März 2012 in der Fassung des Bescheides vom 13. September 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. September 2012 teilweise, in Höhe von 60,00 Euro, aufgehoben.

Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Alg II-V (2008) § 6 Abs. 1 Nr. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die monatliche Absetzung der Versicherungspauschale bei der Anrechnung eines ihr für April und Mai 2010 nachgezahlten Kindergeldbetrages auf ihren Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).