LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.01.2013
L 5 AS 487/10
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 19.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 3649/09

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Kindergeldes für ein volljähriges nicht erwerbsfähiges Kind als Einkommen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen L 5 AS 487/10

DRsp Nr. 2013/4747

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Kindergeldes für ein volljähriges nicht erwerbsfähiges Kind als Einkommen

Auch das für das volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Kind geleistete Kindergeld ist als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Bewilligung höherer Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), insbesondere ohne Anrechnung von Kindergeld als bedarfsminderndes Einkommen für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis 28. Februar 2010.

Die am ... 1963 geborene Klägerin ist seit dem 1. Januar 2009 dauerhaft getrennt lebend. Sie bezog im streitigen Zeitraum keinen Unterhalt von ihrem Ehemann. Sie zahlte diesem monatlich 150 EUR zur Tilgung eines gemeinsamen Immobiliendarlehens für ein Einfamilienhaus, das nur noch der Ehemann bewohnte. Die Klägerin bewohnte mit ihrem am ... 1985 geborenen Sohn eine Mietwohnung, für die eine Warmmiete von 420 EUR/Monat zu zahlen war.