Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Streitig ist, ob die Klägerin im Zeitraum vom 1.7.2005 bis 30.6.2006 unter Abzug von Versicherungspauschalen in Höhe von je 30 Euro vom Einkommen ihrer beiden minderjährigen Kinder Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem SGB II hat.
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