SG Würzburg, vom 20.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 270/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Asylbewerberleistungsberechtigten
LSG Bayern, Beschluß vom 12.01.2006 - Aktenzeichen L 11 B 598/05 AS ER
DRsp Nr. 2007/20040
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Asylbewerberleistungsberechtigten
Ein Antragsteller, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3AufenthG inne hat, fällt erst dann in den Leistungsbezug des SGB II, wenn bei ihm die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2AsylbLG vorliegen, also wenn ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3AufenthG mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten erteilt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]