LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.03.2008
L 8 AS 1358/07
Normen:
EStG § 26 ; SGB II § 7 § 9 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 31.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1124/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft, nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 8 AS 1358/07

DRsp Nr. 2008/16825

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft, nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte

Leben Ehegatten zwar für nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies ggf. zusammen mit anderen Umständen dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EStG § 26 ; SGB II § 7 § 9 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 31.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1124/05