Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflicht des Hilfebedürftigen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
SG Landshut, vom 27.10.2009 - Aktenzeichen S 7 AS 586/09 ER
DRsp Nr. 2010/22759
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflicht des Hilfebedürftigen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Nach § 65 Abs. 1 Nr. 2SGB I bestehen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64SGB I dann nicht, soweit ihre Erfüllung den Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann. Dies ist hinsichtlich Nachweisen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern eines Hilfebedürftigen dann der Fall, wen die Anforderung dieser Unterlagen dritte Personen betrifft, die nicht am Sozialleistungsverhältnis beteiligt sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]