LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.01.2015
L 4 AS 969/13 NZB
Normen:
SGB X § 2 Abs. 3 S. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB II § 36 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 12.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 AS 2583/10

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs. 3 SGB X beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Keine fortgesetzte Zuständigkeit des unzuständigen Grundsicherungsträgers

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2015 - Aktenzeichen L 4 AS 969/13 NZB

DRsp Nr. 2015/3269

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs. 3 SGB X beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Keine fortgesetzte Zuständigkeit des unzuständigen Grundsicherungsträgers

Die Nahtlosigkeitsregelung des § 2 Abs 3 SGB X bewirkt bei einem Umzug keine fortgesetzte Zuständigkeit für KdU-Ansprüche des SGB II -Leistungsberechtigten gegen den örtlich unzuständig gewordenen Leistungsträger (vgl LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. April 2011, L 6 AS 45/10, juris).

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des SG Dessau-Roßlau vom 12. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

Normenkette:

SGB X § 2 Abs. 3 S. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB II § 36 S. 2;

Gründe:

I.

Der Beklagte wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 12. Juli 2013, das den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 9. April 2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. Juli 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom selben Tage überwiegend aufgehoben hat.