SG Reutlingen - Urteil vom 05.06.2007
S 2 AS 1343/06

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

SG Reutlingen, Urteil vom 05.06.2007 - Aktenzeichen S 2 AS 1343/06

DRsp Nr. 2007/21044

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

1. Die Betrachtung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft hat sich von einer bestimmten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und damit einer objektbezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden. Dabei sind dem Hilfebedürftigen Wohnungen mit einfacher Ausstattung in einer Lage mit Nachteilen unabhängig vom Baujahr zuzumuten.