1. Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 23.01.2008 wird geändert. Der Bescheid vom 09.11.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2006 sowie der Änderungsbescheid vom 07.11.2007 werden aufgehoben, soweit die Beklagte die Bewilligung von Leistungen für den Zeitraum vom 01.09.2005 bis 31.10.2006 aufgehoben und vom Kläger die Erstattung der auf diesen Zeitraum entfallenden Leistungen verlangt hat.
2. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|