SG Dresden - Gerichtsbescheid vom 25.06.2007
S 28 AS 890/06
Normen:
SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1 § 37 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; SGG § 105 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Gewährung einer Wohnungserstausstattung

SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 25.06.2007 - Aktenzeichen S 28 AS 890/06

DRsp Nr. 2007/20700

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Gewährung einer Wohnungserstausstattung

Hat der Leistungsempfänger die von ihm bezogene Wohnung unter Verwendung eines elterlichen Darlehens bereits vor dem Antrag auf Bewilligung einer Wohnungserstausstattung eingerichtet, so besteht kein Anspruch auf Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1 § 37 Abs. 1 § 37 Abs. 2 ; SGG § 105 ;