LSG Hamburg - Beschluss vom 25.08.2005
L 5 B 201/05 ER AS
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 27 Nr. 1 ; SGG § 86a ;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 51 AS 632/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen nach den Fachlichen Vorgaben in Hamburg

LSG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2005 - Aktenzeichen L 5 B 201/05 ER AS

DRsp Nr. 2008/8881

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen nach den "Fachlichen Vorgaben in Hamburg"

Bei den "Fachlichen Vorgaben in Hamburg" handelt es sich um eine verwaltungsinterne Beurteilungs- bzw. Ermessensrichtlinie, an die die Gerichte nicht gebunden sind. Der dort enthaltene Verweis junger, allein stehender Menschen bei Erstbezug einer Wohnung vorrangig zunächst auf möblierte Zimmer, Untermiete und Wohngemeinschaften ist als solcher zu pauschal und undifferenziert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 27 Nr. 1 ; SGG § 86a ;
Vorinstanz: SG Hamburg, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 51 AS 632/05