Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende für Ausländer mit Aufenthaltsrecht ausschließlich wegen Arbeitssuche
SG Reutlingen, Beschluss vom 03.08.2007 - Aktenzeichen S 2 AS 2936/07 ER
DRsp Nr. 2008/9373
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende für Ausländer mit Aufenthaltsrecht ausschließlich wegen Arbeitssuche
Es ist mit europäischem Recht vereinbar, dass EU-Bürger, deren Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, jedenfalls nach Ablauf von drei Monaten nach der Einreise keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II haben. Es besteht auch kein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]