Anspruch auf Gewaltopferentschädigung, Erhöhung der MdE bei besonderer beruflicher Betroffenheit
LSG Chemnitz, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen L 5 VG 6/05
DRsp Nr. 2007/20501
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung, Erhöhung der MdE bei besonderer beruflicher Betroffenheit
Im Versorgungsrecht gilt, wie im Sozialrecht überhaupt, der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente". Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in § 29BVG. Nach dieser Vorschrift entsteht ein Anspruch auf höhere Bewertung der MdE nach § 30 Abs. 2BVG nur in dem Fall, dass Maßnahmen zur Rehabilitation Erfolg versprechend und zumutbar sind, frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]