LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 27.04.2006
L 13 VG 4/04
Normen:
KOVVfG § 15 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 16 V 317/99 - 24.06.2004,

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen L 13 VG 4/04

DRsp Nr. 2007/20328

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit

In der medizinischen Wissenschaft wird weit überwiegend davon ausgegangen, dass sexuelle Missbräuche in der Kindheit zu dissoziativen Störungen bzw. posttraumatischen Syndromen führen können bzw. dass ein Ursachenzusammenhang anzunehmen ist. Eine Anwendung des § 15 KOVVfG ist nicht ausgeschlossen, wenn bei Vorliegen einer dissoziativen Identitätsstörung unvollständige und so genannte verzögerte Erinnerungen angetroffen werden, da eine solche Verzögerung nicht als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit angesehen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KOVVfG § 15 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Oldenburg (Oldenburg) - S 16 V 317/99 - 24.06.2004,