I. Die Klägerin begehrt Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz [OEG]) iVm dem
Sie ist die Mutter des 1991 geborenen und im Alter von 5 1/2 Jahren verstorbenen F. Dieser spielte am 19.2.1997 mit dem damals 4 1/2-jährigen Y. am Hochwasser führenden Fluss Nette. Dabei fiel er in den Fluss und ertrank. Seine Leiche wurde erst Wochen später gefunden.
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