LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.03.2022
L 3 AL 15/21
Normen:
SGB III § 26 Abs. 2 Nr. 2; SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 18.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 AL 46/20

Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB IIIErfüllung der Anwartschaftszeit unter Berücksichtigung des Bezuges von Krankentagegeld aus einer privaten KrankenversicherungAnforderungen an die Unmittelbarkeit des Leistungsbezuges im Sinne von § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2022 - Aktenzeichen L 3 AL 15/21

DRsp Nr. 2022/7067

Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Erfüllung der Anwartschaftszeit unter Berücksichtigung des Bezuges von Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung Anforderungen an die Unmittelbarkeit des Leistungsbezuges im Sinne von § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

Entscheidend für eine Leistung von Krankentagegeld unmittelbar im Anschluss an die Versicherungspflicht aufgrund des Arbeitsentgeltbezuges im Sinne von § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ob die zu überprüfende Lücke noch als anschlusswahrend angesehen werden kann, um versicherungspflichtige, nicht gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bei privater Absicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit mit gesetzlich versicherten Beschäftigten mit einem Anspruch auf Krankengeld gleichzustellen – hier verneint für eine nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eintretende Arbeitsunfähigkeit.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 18. Mai 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 26 Abs. 2 Nr. 2; SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1;

Tatbestand