LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.02.2015
L 14 AL 7/11
Normen:
SGB III § 57 Abs. 1; SGB III § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 in der Fassung vom 20.07.2006;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 58 AL 5003/09

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung als Prognoseentscheidung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2015 - Aktenzeichen L 14 AL 7/11

DRsp Nr. 2015/10531

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung als Prognoseentscheidung

1. Zur Tragfähigkeit der Existenzgründung beim Gründungszuschuss. 2. Die in § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB III statuierte Nachweispflicht dient dem Zweck, nur solche Existenzgründungen zu fördern, die tragfähig sind, das heißt erwartungsgemäß für den Antragsteller auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bilden werden. Der Nachweispflicht des Antragstellers steht eine entsprechende Prüfungspflicht des Leistungsträgers gegenüber, dem insoweit kein Beurteilungsspielraum zusteht. Dabei ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn die Entscheidung über die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist ihrem Wesen nach eine Prognoseentscheidung, die gemäß dem Zweck des Gründungszuschusses, die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung in der Anfangszeit der Unternehmensgründung zu ermöglichen, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme der beabsichtigen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ergehen muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Dezember 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.