LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.02.2015
L 13 AL 2675/12
Normen:
SGB III § 57 Abs. 1; SGB III § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 18.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 9628/09

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III; Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Auferlegung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren nach der erstmaligen Benennung weiterer Zeugen nach mehreren Beweisaufnahmeterminen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen L 13 AL 2675/12

DRsp Nr. 2015/10053

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III; Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Auferlegung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren nach der erstmaligen Benennung weiterer Zeugen nach mehreren Beweisaufnahmeterminen

1.) Unter bestimmten Umständen kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit schon vorliegen, wenn vorbereitende Tätigkeiten durchgeführt werden, die planvoll und mit Aussenwirkung im Geschäftsverkehr ergriffen werden (Anschluss an BSG, Entscheidung vom 05.05.2010, B 11 AL 28/09 R).2.) Ein mündlicher Vorvertrag über später vorzunehmende Auftragserteilungen kann eine vorbereitende Tätigkeit in diesem Sinne darstellen.3.) Benennt ein Kläger erstmalig in einer mündlichen Verhandlung weitere Zeugen, obwohl schon mehrere Beweisaufnahmetermine durchgeführt worden sind, so können ihm die Kosten einer weiteren mündlichen Verhandlung auferlegt werden.

Tenor

1. 2. 3.