LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.02.2015
L 13 AL 1924/14
Normen:
SGB I § 39 Abs. 1 S. 2; SGB III § 4 Abs. 2; SGB III § 57 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 1388/12

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III; Ermessensentscheidung bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung; Vorrang der Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen L 13 AL 1924/14

DRsp Nr. 2015/10052

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III; Ermessensentscheidung bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung; Vorrang der Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung

1.) Wird bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung allgemein als Ziel eine Selbständigkeit genannt, ein Existenzgründungszuschuss hingegen ausdrücklich nicht zugesagt, ist dies für die Ermessensentscheidung irrelavant.2.) Wird in ermessenslenkenden Weisungen der Vorrang der Vermittlung in abhängige Beschäftigung normiert und bietet die Bundesagentur bereits in einem kurzen Zeitraum mehrere Beschäftigungsangebote an, so ist unschädlich, wenn eines dieser exemplarischen Angebote unterhalb der tatsächlichen Qualifikation eines Versicherten liegt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB I § 39 Abs. 1 S. 2; SGB III § 4 Abs. 2; SGB III § 57 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ab dem 2. Januar 2012.