LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.02.2011
L 12 AL 3436/10
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 133 Abs. 3; SGB III § 57; SGB III § 58 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2011, 958
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 26.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 4038/09

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses; Berücksichtigung eines Lohnsteuerklassenwechsels bei der Bemessung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011 - Aktenzeichen L 12 AL 3436/10

DRsp Nr. 2011/5334

Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses; Berücksichtigung eines Lohnsteuerklassenwechsels bei der Bemessung

Ein Steuerklassenwechsel, der auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss genommen hat, wird bei der Höhe des Gründungszuschusses nicht berücksichtigt.

Ein Steuerklassenwechsel, der auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss genommen hat, kann bei der Höhe des Gründungszuschusses nicht berücksichtigt werden. Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig, als er die Berücksichtigung nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eintretender Änderungen, unabhängig davon, ob sie bei Weiterbezug von Arbeitslosengeld zu berücksichtigen gewesen wären, nicht vorsieht. Auch Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gebieten eine erweiternde Auslegung nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 133 Abs. 3; SGB III § 57; SGB III § 58 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt für den Zeitraum 24. Juni 2009 bis 23. März 2010 einen höheren Gründungszuschuss.