Die Revision wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt von der Beklagten für die Zeit vom 1.1.1999 bis 30.6.2007 die Gewährung eines Dienstbeschädigungsausgleichs (DBA) in Höhe der Grundrente "West" ohne Berücksichtigung eines Umrechnungsfaktors für das Beitrittsgebiet.
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