LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.04.2022
L 21 AS 1257/19
Normen:
SGB II § 16c Abs. 1 S. 1; SGB II § 16c Abs. 3 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 13.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 645/15

Anspruch auf Gewährung eines Darlehens als Leistung zur Eingliederung von Selbständigen nach dem SGB IIBeurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2022 - Aktenzeichen L 21 AS 1257/19

DRsp Nr. 2023/1864

Anspruch auf Gewährung eines Darlehens als Leistung zur Eingliederung von Selbständigen nach dem SGB II Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit

Der Leistungsträger kann sich bei der Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit im Sinne von § 16c Abs. 3 S. 1 SGB II auf Berichte eines Beratervereins stützen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.5.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 16c Abs. 1 S. 1; SGB II § 16c Abs. 3 S. 1-2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 25.000,- € als Leistung zur Eingliederung von Selbständigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).