Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.5.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 25.000,- € als Leistung zur Eingliederung von Selbständigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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