Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 21.10.2020 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Heilbronn zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer Verletztenrente im Streit.
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