LSG Hamburg - Urteil vom 30.03.2022
L 2 U 12/21
Normen:
SGG § 106; SGB VII § 56 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 87/19

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts

LSG Hamburg, Urteil vom 30.03.2022 - Aktenzeichen L 2 U 12/21

DRsp Nr. 2022/15809

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts

1. Machen die Beteiligten trotz der Aufforderung des Gerichts die zur Aufnahme der gerichtlichen Ermittlungen erforderlichen Angaben nicht, so besteht auch keine weitere Verpflichtung des Gerichts aufgrund von § 103 SGG – hier im Falle einer Aufforderung zur Übersendung einer Schweigepflichtentbindung und Arztauskunft. 2. Eine Präklusion hinsichtlich weiterer Sachverhaltsermittlungen von Amts kann nicht eintreten, wenn das Hinweisschreiben des Sozialgerichts nicht die Aufforderung enthält, eine Schweigepflichtentbindung zu übersenden.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 106; SGB VII § 56 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente, die Feststellung weiterer Unfallfolgen aufgrund der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalles sowie hilfsweise die Gewährung einer Stützrente.