I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. Januar 2014 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 1. Dezember 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. März 2011 verurteilt, dem Kläger unter Zugrundelegung eines am 21. Februar 2017 eingetretenen Leistungsfalles für die Zeit ab dem 1. März 2017 Rente wegen voller Erwerbsminderung in gesetzlicher Höhe auf Dauer zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten in beiden Instanzen zu 2/3 zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit streitig.
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