LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.10.2015
L 11 R 2841/15
Normen:
SGB X § 20; SGB VI § 43; SGG § 131 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 19.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 600/15

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Zulässigkeit der Zurückverweisung an die Verwaltung im sozialgerichtlichen Verfahren nach unzureichender Sachaufklärung durch den Rentenversicherungsträger

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2015 - Aktenzeichen L 11 R 2841/15

DRsp Nr. 2016/2237

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Zulässigkeit der Zurückverweisung an die Verwaltung im sozialgerichtlichen Verfahren nach unzureichender Sachaufklärung durch den Rentenversicherungsträger

Zur (zulässigen) Zurückverweisung in die Verwaltung, wenn der Rentenversicherungsträger zur Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente noch die behandelnden Ärzte befragen und mindestens ein, ggf sogar mehrere ärztliche Sachverständigengutachten einholen muss.

1. Zur (zulässigen) Zurückverweisung in die Verwaltung, wenn der Rentenversicherungsträger zur Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente noch die behandelnden Ärzte befragen und mindestens ein, ggf. sogar mehrere ärztliche Sachverständigengutachten einholen muss.