Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts F. vom 5. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Das beklagte Land wendet sich mit seiner Berufung gegen ein Grundurteil über die Gewährung einer Rente nach dem
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