Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht mit deklaratorischem Charakter
LSG Saarland, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen L 7 RJ 7/04
DRsp Nr. 2008/17041
Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht mit deklaratorischem Charakter
Zwar schließt ein umfassender Unterhaltsverzicht einen Anspruch nach § 243 Abs. 3SGB VI grundsätzlich aus. Er kann aber ausnahmsweise dann für den Rentenanspruch unbeachtlich sein, wenn er nur deklaratorischen Charakter hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]