LSG Saarland - Urteil vom 22.07.2005
L 7 RJ 7/04
Normen:
SGB VI § 243 Abs. 2 § 243 Abs. 3 ;

Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht mit deklaratorischem Charakter

LSG Saarland, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen L 7 RJ 7/04

DRsp Nr. 2008/17041

Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht mit deklaratorischem Charakter

Zwar schließt ein umfassender Unterhaltsverzicht einen Anspruch nach § 243 Abs. 3 SGB VI grundsätzlich aus. Er kann aber ausnahmsweise dann für den Rentenanspruch unbeachtlich sein, wenn er nur deklaratorischen Charakter hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 243 Abs. 2 § 243 Abs. 3 ;