BSG - Urteil vom 19.01.1989
4 RA 16/88
Normen:
AVG § 42 Abs. 1 S. 2; RVO § 1265 Abs. 1 S. 2; EheG § 60 ;

Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

BSG, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 4 RA 16/88

DRsp Nr. 1999/6834

Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

1. Für die Entstehung des Anspruchs nach § 42 Abs. 1 S. 2 AVG ist ein gegenseitiger umfassender Unterhaltsverzicht ist unschädlich, wenn dieser ausschließlich wegen der schlechten Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Versicherten und wegen der eigenen Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einem Beschäftigungsverhältnis erfolgte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AVG § 42 Abs. 1 S. 2; RVO § 1265 Abs. 1 S. 2; EheG § 60 ;