AVG § 42 Abs. 1 S. 2; RVO § 1265 Abs. 1 S. 2; EheG § 60 ;
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht
BSG, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 4 RA 16/88
DRsp Nr. 1999/6834
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht
1. Für die Entstehung des Anspruchs nach § 42 Abs. 1 S. 2 AVG ist ein gegenseitiger umfassender Unterhaltsverzicht ist unschädlich, wenn dieser ausschließlich wegen der schlechten Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Versicherten und wegen der eigenen Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einem Beschäftigungsverhältnis erfolgte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AVG § 42 Abs. 1 S. 2; RVO § 1265 Abs. 1 S. 2; EheG § 60 ;