BSG - Urteil vom 19.06.1996
6 RKa 46/95
Normen:
SGB V § 311 Abs. 2 S. 1 § 311 Abs. 2a § 311 Abs. 10 ; SGG § 193 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
MDR 1997, 274
NZS 1997, 139
SozR 3-2500 § 311 Nr. 4
Vorinstanzen:
LSG Brandenburg vom 13.6.1995,
SG Potsdam, vom 28.09.1994

Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtungen im Beitrittsgebiet, Aufwendungserstattung bei notwendiger Beiladung

BSG, Urteil vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 6 RKa 46/95

DRsp Nr. 1997/2149

Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtungen im Beitrittsgebiet, Aufwendungserstattung bei notwendiger Beiladung

1. Für ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtungen im Beitrittsgebiet besteht kein Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes, wenn dieser fachärztlich auf einem Gebiet tätig werden soll, das am 1.10.1992 nicht Bestandteil des Leistungsangebotes der Einrichtung war.2. Eine zum Verfahren notwendig beigeladene Behörde, Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts hat selbst dann keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für das gerichtliche Verfahren, wenn sie allein Berufung oder Revision eingelegt und im Rechtsmittelverfahren obsiegt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 311 Abs. 2 S. 1 § 311 Abs. 2a § 311 Abs. 10 ; SGG § 193 Abs. 4 S. 2 ;

Gründe: