Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.03.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist vorliegend die Übernahme der Kosten für den Erwerb der Führerscheine in den Klassen C und CE im Zusammenhang mit einer Weiterbildungsmaßnahme zur Fahrschullehrerin.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|