LSG Hamburg - Urteil vom 13.01.2021
L 2 U 16/20 ZVW
Normen:
SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 03.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 170/17

Anspruch auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungErfüllung von Hauptpflichten aus einem Beschäftigungsverhältnis beim Krafttraining eines Profieishockeyspielers

LSG Hamburg, Urteil vom 13.01.2021 - Aktenzeichen L 2 U 16/20 ZVW

DRsp Nr. 2022/11976

Anspruch auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Erfüllung von Hauptpflichten aus einem Beschäftigungsverhältnis beim Krafttraining eines Profieishockeyspielers

Ein Profieishockeyspieler verrichtet bei der Ausübung des Krafttrainings als arbeitsvertragliche Pflicht eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII.

Tenor

1. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 3. Januar 2019 sowie der Bescheid vom 8. September 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 23. März 2017 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Kläger am 1. Juni 2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.

2. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Instanzen sind von der Beklagten zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er am 1. Juni 2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.