1. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 3. Januar 2019 sowie der Bescheid vom 8. September 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 23. März 2017 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Kläger am 1. Juni 2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
2. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Instanzen sind von der Beklagten zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er am 1. Juni 2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|