1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung von Gesundheitsstörungen sowie eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 v. H. aufgrund der Folgen eines Unfalls.
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