SG Konstanz, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 564/07
Anspruch auf Erziehungsgeld, Überschreitung der Einkommensgrenzen durch einmaliges Einkommen, Zuflussprinzip
LSG Baden-Württemberg, vom 27.01.2009 - Aktenzeichen L 11 EG 69/08
DRsp Nr. 2009/5064
Anspruch auf Erziehungsgeld, Überschreitung der Einkommensgrenzen durch einmaliges Einkommen, Zuflussprinzip
Für den Anspruch auf Erziehungsgeld ist einmaliges Einkommen, das im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes erlangt worden ist, ist auch dann zu berücksichtigen, wenn mit der Zahlung ein Anspruch aus früheren Jahren nach dem Zuflussprinzip erfüllt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]