LSG Baden-Württemberg vom 27.01.2009
L 11 EG 69/08
Normen:
BErzGG § 5 Abs. 3; BErzGG § 6 Abs. 1; BErzGG § 6 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1867
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 564/07

Anspruch auf Erziehungsgeld, Überschreitung der Einkommensgrenzen durch einmaliges Einkommen, Zuflussprinzip

LSG Baden-Württemberg, vom 27.01.2009 - Aktenzeichen L 11 EG 69/08

DRsp Nr. 2009/5064

Anspruch auf Erziehungsgeld, Überschreitung der Einkommensgrenzen durch einmaliges Einkommen, Zuflussprinzip

Für den Anspruch auf Erziehungsgeld ist einmaliges Einkommen, das im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes erlangt worden ist, ist auch dann zu berücksichtigen, wenn mit der Zahlung ein Anspruch aus früheren Jahren nach dem Zuflussprinzip erfüllt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 5 Abs. 3; BErzGG § 6 Abs. 1; BErzGG § 6 Abs. 2;
Vorinstanz: SG Konstanz, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 564/07
Fundstellen
FamRZ 2009, 1867