LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.07.2006
L 3 RJ 206/05
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 § 43 Abs. 2 § 43 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 377
Vorinstanzen:
SG Halle (Saale) - S 10 RJ 683/03 - 21.09.2005,

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Umschulung als Mediendesignerin bei angeborener Missbildung der Hände

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen L 3 RJ 206/05

DRsp Nr. 2007/20510

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Umschulung als Mediendesignerin bei angeborener Missbildung der Hände

Eine tatsächliche Arbeitsausübung oder die erfolgreiche Durchführung einer Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt nur dann nicht zu einer Indizwirkung für das sozialmedizinische Leistungsvermögen, wenn die Tätigkeit unmittelbar auf Kosten der Gesundheit oder unter unzumutbaren Beschwerden verrichtet wird (hier: Umschulung bei einem Berufsförderwerk und anschließende Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer im Fach Mediendesign bei angeborener Missbildung der Hände. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 § 43 Abs. 2 § 43 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Halle (Saale) - S 10 RJ 683/03 - 21.09.2005,
Fundstellen
NZS 2007, 377