Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Umschulung als Mediendesignerin bei angeborener Missbildung der Hände
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen L 3 RJ 206/05
DRsp Nr. 2007/20510
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Umschulung als Mediendesignerin bei angeborener Missbildung der Hände
Eine tatsächliche Arbeitsausübung oder die erfolgreiche Durchführung einer Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt nur dann nicht zu einer Indizwirkung für das sozialmedizinische Leistungsvermögen, wenn die Tätigkeit unmittelbar auf Kosten der Gesundheit oder unter unzumutbaren Beschwerden verrichtet wird (hier: Umschulung bei einem Berufsförderwerk und anschließende Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer im Fach Mediendesign bei angeborener Missbildung der Hände. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]