LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.08.2022
L 3 R 721/17
Normen:
SGG § 54 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGG § 123; SGG § 130 Abs. 1; SGG § 151; SGB I § 31; SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3; SGB VI § 55 Abs. 1 S. 1-2; SGB VI § 149 Abs. 5; SGB VI § 240;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 28.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 188 R 1474/14

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei FlüchtlingenAnerkennung von Kindererziehungszeiten bei FlüchtlingenDefinition des gewöhnlichen Aufenthalts im BundesgebietVorausschauende Betrachtungsweise bezüglich des gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.08.2022 - Aktenzeichen L 3 R 721/17

DRsp Nr. 2023/2862

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Flüchtlingen Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei Flüchtlingen Definition des gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet Vorausschauende Betrachtungsweise bezüglich des gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet

1. Die Anerkennung einer Kindererziehungszeit kommt nur dann in Betracht, wenn Elternteil und Kind im Erziehungszeitraum ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten.2. Ob sich jemand gewöhnlich an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält oder vorübergehend dort verweilt, lässt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise entscheiden. Bei der Beurteilung der Zukunftsoffenheit des Aufenthaltes sind alle damit verbundenen Umstände zu berücksichtigen, bei denen es sich um subjektive, objektive, tatsächliche und rechtliche Umstände handeln kann. Dies umfasst bei Ausländern auch die aufenthaltsrechtliche Position. Ist diese auf Beendigung des Aufenthalts im Inland angelegt, steht dies der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes trotz faktisch andauernden Verbleibens und einem entsprechenden Bleibewillen entgegen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: