LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.05.2018
L 7 R 1498/17
Normen:
SGB I § 51 Abs. 1; SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; SGB I § 35 Abs. l S. 3; SGB I § 39; SGB X § 24 Abs. l; SGB X § 33 Abs. 1; SGB II § 7; SGB II § 9; SGB XII; BGB §§ 387 ff.;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 14.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 359/15

Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter SozialleistungenAnforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verrechnung mit laufenden Rentenzahlungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen L 7 R 1498/17

DRsp Nr. 2019/2736

Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verrechnung mit laufenden Rentenzahlungen

Die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über eine Verrechnung laufender Rentenzahlungen mit zu Unrecht erbrachten Sozialleistungen ist rechtmäßig, wenn die formellen Voraussetzungen eines Verrechnungs-Verwaltungsakts vorliegen, das zustehende Ermessen erkannt und pflichtgemäß mit noch hinreichender Begründung ausgeübt wurde, der Verrechnungs-Bescheid inhaltlich hinreichend bestimmt war, objektiv eine Verrechnungslage bestand, keine Verjährung der noch bestehenden Gesamtforderung vorlag, eine wirksame Ermächtigung zur Verrechnung bestand und keine sozialhilferechtliche Hilfebedürftigkeit bei einer monatlichen Verrechnung eintritt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 14. März 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB I § 51 Abs. 1; SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; SGB I § 35 Abs. l S. 3; SGB I § 39; SGB X § 24 Abs. l; SGB X § 33 Abs. 1; SGB II § 7; SGB II § 9; SGB XII; BGB §§ 387 ff.;

Tatbestand