Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.12.2016, S 5 SO 15/16, wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 8.511,33 EUR festgesetzt.
I.
In der Hauptsache streiten die Beteiligten über einen Anspruch der Klägerin auf Erstattung von erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 8.511,33 EUR. Vorliegend geht es um eine Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg (
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