Es wird festgestellt, dass die Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu einem Drittel, die Klägerin zu zwei Drittel zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 4.800,00 € festgesetzt.
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