I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 15. September 2021 –
Die im Wege der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz in das Verfahren eingeführte Klage wird abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Verfahren vor dem Senat keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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