I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren vor dem Sozialgericht Darmstadt – S
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kläger tragen 4/5, das beklagte Land 1/5 der Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 2.400,00 Euro festgesetzt.
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