LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.02.2013
L 6 VG 3324/12
Normen:
OEG § 1; SGG § 140;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 26.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VG 2246/09

Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung; besonderes Ergänzungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren bei übergangenen Ansprüchen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013 - Aktenzeichen L 6 VG 3324/12

DRsp Nr. 2013/14378

Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung; besonderes Ergänzungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren bei übergangenen Ansprüchen

1. Für den Fall, dass das erstinstanzliche Gericht einen im Klageverfahren geltend gemachten Anspruch versehentlich übergangen und deshalb nicht über diesen entschieden hat, sieht § 140 SGG ein besonderes Ergänzungsverfahren vor. Das Ergänzungsverfahren und das Rechtsmittel der Berufung stehen in einem Ausschlussverhältnis2. Wer sich der größten vorstellbaren psychischen Belastung - nämlich der Konfrontation mit dem Täter und den damit verbundenen Ereignissen im Gerichtssaal - stellt, bei dem liegt keine schädigungsbedingte PTBS mehr vor.

1. Für den Fall, dass das erstinstanzliche Gericht einen im Klageverfahren geltend gemachten Anspruch versehentlich übergangen und deshalb nicht über diesen entschieden hat, sieht § 140 SGG ein besonderes Ergänzungsverfahren vor. Das Ergänzungsverfahren und das Rechtsmittel der Berufung stehen in einem Ausschlussverhältnis.