1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer.
Streitgegenstand in dem zu Grunde liegenden Verfahren S
Hinsichtlich des Verfahrensablaufes in dem Verfahren wird auf den Verfahrenskalender (Bl. 29-31 der Prozesskostenhilfe (PKH)-Akte
Die Klägerin erhob am 9. Juni 2017 Verzögerungsrüge.
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