Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Bezugsdauer des der Klägerin zustehenden Elterngeldes nach dem ().
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