LSG Bayern - Urteil vom 11.05.2015
L 12 EG 60/13
Normen:
BEEG (in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung) § 2 Abs. 7 S. 4; BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 7 S. 4 in der Fassung vom 05.12.2006; BEEG § 2 Abs. 7 S. 6;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 16.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 EG 38/10

Anspruch auf Elterngeld; Kein Ermittlung des Einkommens ausschließlich durch Eigenangaben des Arbeitnehmers

LSG Bayern, Urteil vom 11.05.2015 - Aktenzeichen L 12 EG 60/13

DRsp Nr. 2015/12019

Anspruch auf Elterngeld; Kein Ermittlung des Einkommens ausschließlich durch Eigenangaben des Arbeitnehmers

1. Bezüglich der Ermittlung des Einkommens hat das BSG entschieden, dass der Wortlaut des § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG nur aussage, dass die monatlichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers im Regelfall übernommen werden können, aber nicht stets übernommen werden müssen. 2. Eine vollständige Ersetzung der monatlichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen durch Eigenangaben des Arbeitnehmers ist nach Auffassung des Senats im Rahmen des § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung nicht möglich.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG (in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung) § 2 Abs. 7 S. 4; BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 7 S. 4 in der Fassung vom 05.12.2006; BEEG § 2 Abs. 7 S. 6;

Tatbestand