LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.03.2015
L 11 EG 2063/14
Normen:
BEEG § 2a in der Fassung vom 10.09.2012; BEEG § 3 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 09.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 EG 55/14

Anspruch auf Elterngeld; Anrechenbarkeit des Geschwisterbonus für das zweite Zwillingskind

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2015 - Aktenzeichen L 11 EG 2063/14

DRsp Nr. 2015/11778

Anspruch auf Elterngeld; Anrechenbarkeit des Geschwisterbonus für das zweite Zwillingskind

Der Geschwisterbonus iHv 75 € gemäß § 2a BEEG (idF vom 10.09.2012) ist beim Elterngeldanspruch für das zweite Zwillingskind nach § 3 Abs 1 Nr. 4 BEEG anzurechnen.

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 09.04.2014 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 2a in der Fassung vom 10.09.2012; BEEG § 3 Abs. 1 Nr. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern für das zweite Zwillingskind ein Geschwisterbonus iHv monatlich 75 € zu zahlen ist.

Der 1975 geborene Kläger und die 1977 geborene Klägerin sind Eltern der am 02.09.2011 geborenen L. M. und der am 15.08.2013 geborenen Zwillinge P. J. (P) und A. J. (A).